Was gegen steigende Krankenversicherungsbeiträge tun?

Die Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. So sinnvoll Krankenschutz ist, die Beiträge Versicherung werden für manchen schon zur Last, zumal die Krankenversicherung im Zeitablauf immer teurer geworden ist. Da stellt sich die Frage, wie sich bei steigenden Beiträgen sparen lässt. Hier ein paar Tipps.

Steigende Beiträge Krankenversicherung

Was Sie gegen höhere Beiträge bei Ihrer Krankenversicherung tun können, hängt wesentlich davon ab, in welchem System Sie versichert sind. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Private Krankenversicherung (PKV) funktionieren nach unterschiedlichen Prinzipien. In der GKV orientieren sich die Beiträge an Ihrem Einkommen, in der PKV am vereinbarten Versicherungsschutz. Das hat Auswirkungen auf Möglichkeiten zum Sparen.

Maßnahmen gegen steigende Beiträge in der GKV

Um es vorwegzunehmen, als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie nur begrenzten Einfluss auf die Höhe Ihrer Beiträge. Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt und liegt derzeit bei 14,6 Prozent. Steigt Ihr Einkommen, werden auch Ihre Beiträge automatisch höher – zumindest bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze. Gestaltungsspielräume bestehen nur beim Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festlegt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2018 bei 1,0 Prozent. Dabei gibt es aber eine erhebliche Bandbreite . Die günstigste (bundesweit zugängliche) Krankenkasse erhebt aktuell 0,59 Prozent, die teuerste 1,7 Prozent.

Hier können Sie durch den Wechsel zu einer Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag sparen. Der Wechsel ist problemlos möglich. Unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende können Sie jederzeit Mitglied in einer anderen gesetzlichen Krankenkasse werden. Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Sie sogar ein Sonderkündigungsrecht. Steigen die Zusatzbeiträge auf breiter Front, hilft Ihnen das allerdings nur bedingt.

Eine andere Möglichkeit zu sparen, ist die Vereinbarung eines Wahltarifs mit Selbstbehalt bei Ihrer bisherigen Krankenkasse. Dadurch verändert sich Ihr Beitrag zwar nicht, sie erhalten aber dann eine jährliche Prämie, weil Sie einen Teil Ihrer Krankheitskosten selbst tragen. Das lohnt sich aber nur dann, wenn Sie tatsächlich nur geringe Krankheitskosten haben.

Einige gesetzlich Versicherte können sich auch durch den Wechsel in die PKV besser stellen. Der ist allerdings nur bei Arbeitnehmern mit höheren Einkommen möglich und es kommt auf die Umstände an, ob die Entscheidung für die „Private“ auf Dauer tatsächlich günstiger ist.

Maßnahmen gegen steigende Beiträge in der PKV

In der PKV haben Sie mehr Einfluss auf die Höhe ihrer Beiträge und können verschiedene Möglichkeiten zur Kostenreduzierung nutzen . Wie viel Sie zahlen müssen, hängt maßgeblich vom gewählten Leistungsumfang und -niveau bei Ihrem Versicherungsschutz ab. Sie können hier schon sparen, in dem Sie einen günstigeren Tarif mit abgespeckten Leistungen wählen. Die Ultima Ratio ist der sogenannte Basistarif. Diesen Tarif muss jedes PKV-Unternehmen ermöglichen. Er bietet ein vergleichbares Leistungsniveau wie bei den gesetzlichen Krankenkassen und darf nicht mehr kosten als der Maximalbeitrag in der GKV.

Ihr Beitrag wird auch niedriger, wenn Sie einen Selbstbehalt vereinbaren bzw. erhöhen. Ob sich das lohnt, hängt aber – wie bei Wahltarifen mit Selbstbehalt in der GKV – von Ihren tatsächlichen Krankheitskosten ab. Viele PKV-Anbieter sehen bei ihren Tarifen außerdem Beitragsrückerstattungen vor, wenn Sie die Versicherung längere Zeit (in der Regel ein Jahr) nicht in Anspruch nehmen. Es kann sich daher bis zu einem gewissen Grad für Sie rechnen, Arztrechnungen selbst zu zahlen und dafür in den Genuss der Beitragsrückerstattung zu kommen.

Beitragserhöhungen finden bei den privaten Krankenversicherungen nach ganz bestimmten, gesetzlich festgelegten Regeln statt. Sie führen oft dazu, dass die Beiträge längere Zeit stabil bleiben, um dann ruckartig zu steigen. Erhöht Ihre Krankenversicherung die Beiträge, steht Ihnen wie in der GKV ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können dann kurzfristig zu einem anderen Anbieter mit einem günstigeren Tarif wechseln.

Allerdings sollte der Anbieterwechsel gut überlegt sein. Denn Sie dürfen in diesem Fall nur den dem Basistarif entsprechenden Teil Ihrer Altersrückstellungen mitnehmen. Dadurch verschlechtern sich Ihre Eintrittsbedingungen bei der neuen Versicherung, außerdem findet bei Antragstellung eine erneute Gesundheitsprüfung statt. Bei Vorerkrankungen und gesundheitlichen Risiken müssen Sie mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen rechnen. In der Regel ist der Anbieterwechsel nur für jüngere Versicherte mit guter Gesundheit und einem noch nicht so lange bestehenden PKV-Vertrag eine Option.

Ältere Versicherte, die schon länger in der PKV sind, können – sofern vorhanden – in einen günstigeren Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz bei ihrem bisherigem Anbieter wechseln. Darauf besteht sogar ein gesetzlicher Anspruch ( § 204 Abs. 1 VVG) . In diesem Fall werden die Altersrückstellungen in vollem Umfang übertragen und es findet keine erneute Gesundheitsprüfung statt. Ein solcher Wechsel ist jederzeit und ohne Beachtung einer Kündigungsfrist möglich.

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